Fachliche Grundsätze
Schulpsychologie begleitet und unterstützt die am Schulleben Beteiligten bei der Bewältigung schwieriger Situationen und bei der Schulentwicklung und fördert die vertrauensvolle und konstruktive Kooperation. Dafür sind folgende Prinzipien Voraussetzung:
Freier Zugang
Beratung in Anspruch zu nehmen fällt manchmal schwer. Die Schwelle zur Beratung sollte daher möglichst niedrig sein. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung.
Freiwilligkeit
Menschen können sich nur selbst ändern. Schulpsychologische Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich freiwillig.
Kostenfreiheit
Schulpsychologische Diagnostik und Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich kostenfrei.
Unabhängigkeit und Neutralität
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen orientieren ihre Beratung und ihr fachliches Handeln an den Anliegen der Ratsuchenden. Sie nehmen im Schulsystem und in der Beratungsarbeit eine allparteiliche Position ein um Rollenkonflikte zu vermeiden. Ihre fachlichen Stellungnahmen sind (unter Beachtung bestehender Gesetze und Verordnungen) unabhängig. Sie sind tätig auf der Grundlage der berufsethischen Grundsätze und Qualitätsansprüche.
Schweigepflicht
Wer Rat sucht, muss sich darauf verlassen können, dass seine Informationen geschützt sind. Für die schulpsychologische Diagnostik und Beratung besteht eine Schweigepflicht (§ 203 StGB).
Quelle: Berufsprofil (ergänzt)